RECHTSANWALT THORSTEN HEIN

Ihr Fachanwalt für Strafrecht
in Frankfurt

Meine Rechtsgebiete

Wird Ihnen eine Straftat
vorgeworfen, so gilt es
insbesondere im Strafrecht
zur Wahrung der Fristen
rechtzeitig einen
kompetenten Rechtsanwalt
einzuschalten um von Anfang
gut aufgestellt zu sein.

Sind Sie mit dem Verkehrsrecht
in Konflikt geraten und möchten
sich gegen einen
Bußgeldbescheid wehren? 
Ich engagiere mich für
Ihre berechtigten Ansprüche
und biete Ihnen fundierten Rechtsbeistand.

Sowohl als Arbeitgeber als
auch als Arbeitnehmer,
von mir erhalten Sie
umfassende Hilfestellung
in Angelegenheiten des
Arbeitsrechts. Darüber hinaus
bearbeite ich zivil- und
wirtschaftsrechtliche Mandate.

Ich helfe Ihnen schnell und kompetent bei Streitfällen zu den aufgeführten Rechtsgebieten.
Zum Beispiel rund um den Arbeitsplatz – bei Kündigung, Abmahnung, Gehalt, Arbeitsvertrag.

Thorsten Hein

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt

Benötigen Sie die Unterstützung eines kompetenten Spezialisten,
der Sie im Rhein-Main-Gebiet um Frankfurt bei strafrechtlichen
Problemen berät und Ihre Interessen vertritt? Dann sollten Sie
noch heute mit meiner Kanzlei Kontakt aufnehmen!

Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist die Strafverteidigung.
In meiner Kanzlei in Frankfurt berate und vertrete ich
Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts und unterstütze Sie dabei,
Ihre berechtigten Interessen zu vertreten.

Überzeugen Sie sich von den Vorteilen, die eine Verteidigung durch
einen erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bietet.
Lassen Sie sich in meiner Kanzlei in Frankfurt
beraten:

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für Strafrecht oder Arbeitsrecht?

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Mandaten­meinungen

Häufige Fragen im Überblick

Die erste Person, die Sie kontaktieren sollten, wenn Ihnen in irgendeiner Form eine Straftat vorgeworfen wird, ist ein auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Gegenüber der Polizei dürfen und sollten Sie solange schweigen, bis Sie von einem Strafverteidiger Ihres Vertrauens anwaltlich beraten wurden. Sie müssen keine Nachteile befürchten,
wenn Sie gegenüber der Polizei erst einmal die Aussage konsequent verweigern. Auch die Mitwirkung an weiteren Maßnahmen wie z. B. das Pusten in ein Atemalkohol-Messgerät oder das Urinieren auf einen Test sollten Sie verweigern. Nur der Anordnung einer Blutprobe dürfen Sie sich nicht wiedersetzen, solange diese durch einen Arzt erfolgt.

Sie sollten so früh wie möglich einen Anwalt für Strafrecht mit fachanwaltlicher Beratungskompetenz mandatieren, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Es kann sein, dass Sie eine Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung erhalten oder dass Sie in anderer Weise mit der Polizei in Berührung kommen (z. B. anlässlich einer Schlägerei in Ihrer Nähe, einer Polizeikontrolle beim Autofahren oder infolge eines Verkehrsunfalls). Eine andere
Situation, bei der die Kontaktierung eines Rechtsanwalts ratsam ist, ist die Zustellung einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls. Zögern Sie in diesen Fällen auf keinen Fall damit, Kontakt mit meiner Kanzlei in Bad Vilbel in der Nähe von Frankfurt aufzunehmen. Die Mandatierung eines Rechtsanwalts sollte umgehend erfolgen. Kontaktieren Sie in
jedem Fall einen Anwalt, bevor Sie einer Ladung zur Polizei oder z. B. zum Amtsgericht Frankfurt folgen. Gerade bei einem Strafbefehl ist schnelles Handeln angezeigt, da Sie nur eine Frist von zwei Wochen haben, um Einspruch
einzulegen.

Wenn Sie festgenommen wurden und sich bereits auf einer Polizeiwache befinden, sollten Sie unbedingt den Polizeibeamten mitteilen, dass Sie jedwede Auskünfte zur Sache verweigern und außerdem auf einem Telefonat mit einem Rechtsanwalt bestehen, der auf Strafrecht spezialisiert ist. Ein solches Telefonat darf Ihnen keinesfalls verwehrt
werden. Beharren Sie also darauf!

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich für Ihre Verteidigung vor den Gerichten in Frankfurt sowie auch bundesweit jederzeit zur Verfügung und bin auch in eiligen Notfällen wie Festnahmen oder Durchsuchungen unter der
Telefonnummer: + 49 69 401 547 591 kurzfristig für Sie erreichbar.

Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Sie sollten so früh wie möglich einen Anwalt für Strafrecht mit fachanwaltlicher Beratungskompetenz mandatieren, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Es kann sein, dass Sie eine Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung erhalten oder dass Sie in anderer Weise mit der Polizei in Berührung kommen (z. B. anlässlich einer Schlägerei in Ihrer Nähe, einer Polizeikontrolle beim Autofahren oder infolge eines Verkehrsunfalls). Eine andere Situation, bei der die Kontaktierung eines Rechtsanwalts ratsam ist, ist die Zustellung einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls. Zögern Sie in diesen Fällen auf keinen Fall damit, Kontakt mit meiner Kanzlei in Frankfurt  aufzunehmen.  Die Mandatierung eines Rechtsanwalts sollte umgehend erfolgen. Kontaktieren Sie in jedem Fall einen Anwalt, bevor Sie einer Ladung zur Polizei oder z. B. zum Amtsgericht Frankfurt folgen. Gerade bei einem Strafbefehl ist schnelles Handeln angezeigt, da Sie nur eine Frist von zwei Wochen haben, um Einspruch einzulegen.

Warum ein Strafverteidiger Ihr wichtigster Ansprechpartner ist

Die erste Person, die Sie kontaktieren sollten, wenn Ihnen in irgendeiner Form eine Straftat vorgeworfen wird, ist ein auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Gegenüber der Polizei dürfen und sollten Sie solange schweigen, bis Sie von einem Strafverteidiger Ihres Vertrauens anwaltlich beraten wurden. Sie müssen keine Nachteile befürchten, wenn Sie gegenüber der Polizei erst einmal die Aussage konsequent verweigern. Auch die Mitwirkung an weiteren Maßnahmen wie z. B. das Pusten in ein Atemalkohol-Messgerät oder das Urinieren auf einen Test sollten Sie verweigern. Nur der Anordnung einer Blutprobe dürfen Sie sich nicht widersetzen, solange diese durch einen Arzt erfolgt.

Als erfahrener Rechtsanwalt übernehme ich Ihre Verteidigung in Frankfurt und deutschlandweit auf allen Gebieten des Strafrechts:

Der Rechtsanwalt für Strafrecht vertritt Ihre Interessen und wahrt Ihre Rechte

Wenn Sie festgenommen wurden und sich bereits auf einer Polizeiwache befinden, sollten Sie unbedingt den Polizeibeamten mitteilen, dass Sie jedwede Auskünfte zur Sache verweigern und außerdem auf einem Telefonat mit einem Rechtsanwalt bestehen, der auf Strafrecht spezialisiert ist. Ein solches Telefonat darf Ihnen keinesfalls verwehrt werden. Beharren Sie also darauf!

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich für Ihre Verteidigung vor den Gerichten in Frankfurt sowie auch bundesweit jederzeit zur Verfügung und bin auch in eiligen Notfällen wie Festnahmen oder Durchsuchungen unter der Telefonnummer: +49 69 401 547 591 kurzfristig für Sie erreichbar.

Als erfahrener Rechtsanwalt übernehme ich Ihre Verteidigung in
Frankfurt und deutschlandweit auf allen Gebieten des Strafrechts:

• Wirtschaftsstrafrecht
• Verkehrsstrafrecht (auch Bußgeldverfahren)
• Betäubungsmittelstrafrecht („Drogen“)
• Jugendstrafrecht
• Steuerstrafrecht
• Haftsachen
• Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)
• Sexualstrafrecht
• allgemeines Strafrecht

Als kompetenter Ansprechpartner stehe ich Ihnen gerne zur Seite!
Rufen Sie mich einfach an!